Harter Lockdown von Montag auf Dienstag Nacht in Österreich (16.11. auf 17.11.2020)

Die stark steigenden Infektionszahlen haben es leider nicht anders zugelassen.

Ein harter Lockdown wird ab morgen (Dienstag, 17.11.2020) in Österreich gelten wie von der Bundesregierung am Samstag verkündet.

Am 16. November 2020 gab Bundeskanzler Sebastian Kurz (im Bild) ein Pressestatement bezüglich der aktuellen Corona Maßnahmen.

 

Dies u.a. zum Schutz der Bevölkerung und zur Entlastung des Gesundheitssystems um etwaige Triagen (Auswahl der Ärzte wer z.B. behandelt und/oder operiert werden soll) zu verhindern.

Halten wir uns BITTE daran – hiermit ist uns allen geholfen. Wir kennen viele die sich NICHT an die Maßnahmen halten, tun wir es bitte.

Für alle ist dies ein schmerzlicher Eingriff, die Maßnahmen werden aber helfen bzw. sind dazu da uns allen eine Hilfe zu sein.

Anbei – von den Kolleginnen und Kollegen der NÖAAB Landesorganisation zusammengestellt – die Maßnahmen die gelten werden.

Alles Gute aus Guntramsdorf gemeinsam werden wir die Krise meistern, gemeinsam sind wir stark (dies soll kein leeres Schlagwort sein)!

Ihr Philipp Steinriegler und das gesamte Team des NÖAAB Guntramsdorf

 

 

Hier die aktuellen Maßnahmen im Lockdown:

Ausgangsbeschränkungen: 

Man darf nur aus ganz bestimmten Gründen das Haus verlassen:
– Arbeit
– Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
– Anderen Menschen helfen/pflegen
– Bewegung an der frischen Luft

Verbringen Sie die Zeit mit jenen Menschen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben.

Öffentliche Orte

Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt.

Kindergärten und Pflichtschulen  

Umstellung auf Fernunterricht. Betreuung und Lernunterstützung am Schulstandort und im Kindergärten möglich, für jene die es brauchen.

Oberstufen und Universitäten

Oberstufen und Universitäten werden im Fernunterricht betrieben.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Handel ist geschlossen. Ausnahme bildet die Deckung des täglichen Bedarfs z.B.: Lebensmittelgeschäfte, Drogerien oder Apotheken bleiben geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Frisöre, Kosmetiker,
Schönheitspfleger, Tätowieren oder Masseure sind untersagt.
Großhandel für Gewerbetreibende (B2B) (z.B. Maler, Installateur, Elektriker etc.) kann geöffnet bleiben.

Arbeitsplatz

Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig.

Alten-, Pflege- und Behindertenheime,  Kranken- und Kuranstalten 

MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen.Es darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden (z.B. Eltern). Ausgenommen von der eine Person/Woche Regelung ist z.B. Palliativ- oder Hospizbegleitung. Die Betreiber haben zudem ein COVID-19- Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos
zu erstellen.

Gastronomie, Kneipen, Bars, Hotels, Sport und Freizeitbetriebe

Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Ohne zeitliche
Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices. Nachtlokale bleiben geschlossen. Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen. Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen. Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.

Kultur & Veranstaltungen

Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen,
Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte). Ausgenommen sind Proben und künstlerische
Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Fahrgemeinschaften und Taxis

Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist.

Massenbeförderungsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen,
Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.

Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen

Kurzarbeit
Die Zeit der Kurzarbeit kann in betroffenen Unternehmen auf 0 % zurückgestuft werden. Damit bleiben die betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen und bekommen 80 bis 90% des Gehalts. Der Antrag kann online ausgefüllt werden.Home-Office 

Wer im Home Office arbeitet, ist weiter unfallversichert und erhält Pendlerpauschale.

Sonderbetreuungszeit

Die Sonderbetreuungszeit gilt ergänzend zum Pflegeurlaub, um Kinder oder Pflegende betreuen zu können. Gab es diese Sonderbetreuungszeit bislang für drei Wochen, soll sie nun für vier Wochen in Anspruch genommen werden können. Sie gilt auch für die Betreuung von Kindern in Quarantäne. Zudem kommt Rechtsanspruch. Bisher musste der Arbeitgeber zustimmen, mit der Änderung ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig. Die Kosten werden zu 100% vom Bund übernommen.

Fixkostenzuschuss

Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Kann ab Montag von den Unternehmen beantragt werden.
Umsatzersatz für Gastronomie und Hotels

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Netto-Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die
Beantragung erfolgt über FinanzOnline.

Umsatzersatz für Handel und körpernahe Dienstleistungen

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen.

– Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wie etwa Gewinnspannen, verderbliche
Güter, Wiederverkauf und Nachholeffekten, wird der Handel auf Empfehlung des
Verfassungsdienstes differenziert betrachtet.

Umsatzersatz im Handel: 20 – 40 – 60
– 40 Prozent Basis mit Ab- und Aufstufung darüber und darunter
– Jene Bereiche, mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware werden zu einem
höheren Anteil ersetzt als jene Bereiche, wo die Waren keinen oder kaum
Wertminderungen unterliegen und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind